GKR-Wahlen 2025

GKR-Wahlen 2025

GKR-Wahlen 2025

# Neuigkeiten

GKR-Wahlen 2025

Am 1. Advent (30. November 2025) finden wieder GKR-Wahlen statt. Hier schon erste Informationen dazu:


Ein Team leitet die Gemeinde

Kein Pfarrer, keine Pfarrerin allein, sondern eine Gruppe von gewählten Ältesten leitet Kirchengemeinde. Dabei bringt jedes Mitglied seine Persönlichkeit und jede Person ihre Gaben ein. Gemeinsam treffen die Kirchenältesten die Entscheidungen zum Wohl der Gemeinde und geben Impulse für das Glaubensleben vor Ort. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für die Finanzen und Gebäude bzw. Liegenschaften der Gemeinde sowie für die hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die Mitarbeit als Kirchenälteste ist also ein verantwortungsvolles und vielfältiges Ehrenamt.

Alle Kirchenmitglieder sind eingeladen, sich an der Ältestenwahl zu beteiligen: indem sie die Kirchenältesten wählen und auch durch eine eigene Kandidatur.

Gemeindekirchenrat (GKR) und Ortskirchenräte (OKR)

Einige Gemeinden wählen ihren Gemeindekirchenrat direkt, bei anderen erfolgt die Wahl von Ortskirchenräten. Dabei ist die Verwaltungsform der Gemeinde entscheidend: 

In unserem Bereich sind die Ev. Kirchengemeinde St. Marien Hoher Fläming Bad Belzig und die Ev. Kirchengemeinde Wiesenburg/Mark Gemeinden, die als eine Kirchengemeinde organisiert sind. Dort wählen die Kirchenmitglieder ihren Gemeindekirchenrat (GKR) direkt.

Die Ev. Gesamtkirchengemeinde St. Johannis Hoher Fläming (rund um Niemegk) besteht dagegen aus Ortskirchengemeinden, die ihren jeweiligen Ortskirchenrat (OKR) direkt wählen. Die Mitglieder des OKR wiederum wählen den Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde.

Wie arbeitet die Gemeindeleitung?

In der Regel trifft sich der GKR bzw. der OKR etwa einmal im Monat abends zu einer Sitzung. Für spezielle Aufgaben können auch Ausschüsse gebildet werden, um die Arbeit des GKR zu entlasten (z.B. zum Thema Bau oder Finanzen). 

Wann wird gewählt?

In der gesamten Landeskirche findet die nächste Ältestenwahl turnusgemäß Ende 2025 statt, nämlich am 30. November (1. Advent) oder an einem der anderen Adventssonntage.

Schon jetzt müssen dafür in den Gemeinden Vorbereitungen getroffen werden, z.B. die Festlegung der Wahltermine vor Ort und die Zahl der zu wählenden Ältesten.

Bis Mitte September müssen diejenigen, die sich zur Wahl stellen wollen, dies offiziell machen. Wenige Wochen vor der eigentlichen Wahl stellen sich die Kandidierenden der Gemeine in geeigneter Weise vor.  

Wie wird gewählt?

Jeder GKR oder OKR muss aus mindestens vier und höchstens 15 Mitgliedern bestehen. Dabei dürfen die Mitglieder nicht in erster Linie miteinander verwandt sein oder bei der Kirchengemeinde angestellt sein. Um eine tatsächliche Wahl zu gewährleisten, müssen mindestens 50% mehr Menschen kandidieren, als Plätze zu vergeben sind (Beispiel: 4 Älteste – mind. 6 Kandidierende). 

Auch Briefwahl ist möglich. 

Die Wahlperiode dauert sechs Jahre.

Wer kann kandidieren?

Als Kirchenälteste können alle Kirchenmitglieder kandidieren, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und konfirmiert sind. Sie sollen am Leben der Gemeinde teilnehmen und als Christen und Christinnen glaubwürdig leben. Es ist aber klar, dass niemand diesem Anspruch vollkommen genügen kann. Auch die Mitarbeit im GKR oder OKR kann ein Weg sein, hierin zu wachsen.

Sind Sie interessiert und wünschen mehr Informationen? Dann sprechen Sie Ihre Kirchenältesten oder Pfarrer bzw. Pfarrerin gern an. 

Weitere Informationen: https://gkr-ekbo.de/ 

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